Neue Fördermöglichkeiten für Elektromobilität und Solarenergie an Wohngebäuden

In der letzten Woche wurde bereits über die vielversprechenden Fördermöglichkeiten für Elektromobilität und Solarenergie an Wohngebäuden berichtet, die von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) angekündigt wurden. Jetzt gibt es aufregende Updates und Klarstellungen, die es wert sind, genauer unter die Lupe genommen zu werden.

Ab dem 26. September 2023 startet das neue Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden. Hier sind die wichtigsten Details:

Gesamtförderbetrag von 500 Millionen Euro: Die KfW stellt beeindruckende 500 Millionen Euro für Wohngebäude zur Verfügung, um die Elektromobilität und Solarenergie zu fördern. Dieses Programm zielt darauf ab, die Ladeinfrastruktur, Photovoltaikanlagen und Energiespeicher zu unterstützen.

Maximale individuelle Förderhöhe: Die gute Nachricht ist, dass Einzelpersonen bis zu 10.200 Euro an Fördermitteln beantragen können. Diese großzügige Förderung ist für diejenigen verfügbar, die Elektrofahrzeuge besitzen und diese für bidirektionales Laden nutzen. Das bedeutet, dass überschüssige Energie im Fahrzeugakku gespeichert und ins Netz zurückgespeist oder im eigenen Haus verwendet werden kann.

Wer ist berechtigt?: Die überarbeitete Webseite der KfW klärt nun genauer darüber auf, wer förderberechtigt ist. Eine der wichtigsten Änderungen ist, dass bereits bestehende Ladestationen nicht mehr zwingend ausgetauscht werden müssen. Stattdessen ist es nun möglich, eine neue, förderfähige Ladestation zu erwerben und dafür Fördermittel zu erhalten.

Für Solaranlagen-Besitzer: Wenn Sie bereits eine Photovoltaikanlage besitzen, gibt es auch für Sie eine Möglichkeit, von dieser Förderung zu profitieren. Sie müssen Ihre bestehende Anlage um mindestens 5 kWp erweitern und einen fabrikneuen Wechselrichter erwerben. Alternativ können Sie sogar eine vollständig neue PV-Anlage mit mindestens 5 kWp inklusive Wechselrichter installieren.

Die KfW beantwortet einige häufig gestellte Fragen, um Ihnen bei Ihrem Förderantrag zu helfen:

  • Besitz einer Ladestation:
    Eine Förderung ist möglich, wenn Sie eine neue, förderfähige Ladestation erwerben. Bestehende Ladestationen sind nicht förderfähig.
  • Besitz einer Photovoltaikanlage:
    Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie Ihre Photovoltaikanlage um mindestens 5 kWp erweitern und einen fabrikneuen Wechselrichter kaufen oder eine neue PV-Anlage mit mindestens 5 kWp inklusive Wechselrichter installieren.
  • Besitz eines Speichers:
    Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie einen fabrikneuen Speicher erwerben. Die Erweiterung der vorhandenen Speicherkapazität erfüllt nicht die Förderanforderungen.
  • Elektrischer Dienstwagen:
    Dienstwagen erfüllen nicht die Förderanforderungen, selbst wenn Sie sie privat nutzen und aufladen. Die Förderung gilt nur für Elektroautos, die auf eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen sind.
  • Hybridfahrzeuge:
    Hybridfahrzeuge sind nicht förderfähig. Die Förderung gilt nur für reine batteriebetriebene Elektrofahrzeuge (BEV).
  • Antragsvoraussetzungen:
    Nur reine batteriebetriebene Elektroautos der Klassen M1 und N1 erfüllen die Antragsvoraussetzungen.
  • WEG und Neubauvorhaben:
    Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und Neubauprojekte sind von der Förderung ausgeschlossen. Antragsberechtigt sind ausschließlich private Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden.

Bevor das Förderprogramm startet, empfehlen wir Ihnen, die offizielle Webseite der KfW zu besuchen, um sicherzustellen, dass Ihr Projekt für diese spannende Fördermöglichkeit in Frage kommt. Die Zukunft der Elektromobilität und erneuerbaren Energien beginnt bald an Ihrem Wohngebäude. Machen Sie sich bereit, davon zu profitieren!

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